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25.09.2008 - Verfassungshüter prüfen Zulässigkeit von Wahlcomputern

Wahlcomputer
Karlsruhe (AFP) -
Das
Bundesverfassungsgericht will erstmals prüfen,
unter welchen Voraussetzungen Wahlcomputer bei Wahlen zum
deutschen Bundestag eingesetzt werden dürfen. Die
mündliche Verhandlung setzte es jetzt für den 28.
Oktober an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Im
konkreten Fall hatten Bürger gegen den Einsatz dieser
Maschinen bei der Bundestagswahl 2005 in den Ländern
Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
und Sachsen-Anhalt geklagt.Nach Ansicht der Kläger wiesen die damals eingesetzten Geräte technische und konstruktive Sicherheitsmängel auf. Weder Wähler noch Wahlvorstände hätten deshalb kontrollieren können, ob alle abgegebenen Stimmen, und nur diese, unverändert ausgezählt wurden.
(25.09.2008 / Quelle: © 2008 AFP)