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25.09.2008 - Verfassungshüter prüfen Zulässigkeit von Wahlcomputern

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Wahlcomputer
Karlsruhe (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht will erstmals prüfen, unter welchen Voraussetzungen Wahlcomputer bei Wahlen zum deutschen Bundestag eingesetzt werden dürfen. Die mündliche Verhandlung setzte es jetzt für den 28. Oktober an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Im konkreten Fall hatten Bürger gegen den Einsatz dieser Maschinen bei der Bundestagswahl 2005 in den Ländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt geklagt.

Nach Ansicht der Kläger wiesen die damals eingesetzten Geräte technische und konstruktive Sicherheitsmängel auf. Weder Wähler noch Wahlvorstände hätten deshalb kontrollieren können, ob alle abgegebenen Stimmen, und nur diese, unverändert ausgezählt wurden.

(25.09.2008 / Quelle: © 2008 AFP)