News-Archiv
23.09.2008 - EU-Parlament kritisiert Pläne zur Terrorismusbekämpfung
Außerdem verlangte das Parlament, dass die Verarbeitung von "sensiblen" personenbezogenen Daten, die etwa die ethnische Herkunft, politische oder religiöse Überzeugungen oder Angaben über Gesundheit und Sexualleben betreffen, verboten wird. Ausnahmen soll es nur nur geben, wenn dies für die "Verhütung, Ermittlung, Feststellung oder Verfolgung" von terroristichen oder anderen schweren Straftaten notwendig ist. Solche Ausnahmen müssen nach Auffassung der Europa-Abgeordenten von der Justiz genehmigt werden.
Die EU-Regierungen wollen den "Rahmenbeschluss zur Terrorbekämpfung" aus dem Jahre 2002 erweitern. Dazu sollen EU-weit Straftatbestände geschaffen werden, die bereits Vorbereitungen von Anschlägen unter Strafe stellen. Dies gilt zum Beispiel für den "Aufruf" zu terroristischen Straftaten - etwa im Internet - sowie für die Anwerbung und Ausbildung von künftigen Terroristen. Alle EU-Staaten sollen solche Aktionen künftig strafrechtlich ahnden. In Deutschland ist dies bereits heute der Fall.
Das Europaparlament hat in dieser Frage kein Mitbestimmungsrecht. Der EU-Ministerrat ist somit nicht verpflichtet, die Einwände zu berücksichtigen. Nach den Plänen des französischen EU-Vorsitzes soll die Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Dazu muss sie noch offiziell von den Justiz- und Innenministern abgesegnet werden, was in Kürze geschehen soll. Die EU-Staaten müssen den Rahmenbeschluss dann zügig in nationales Recht umsetzen.
(23.09.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



