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19.09.2008 - Hausverbot für von Pierer bei Siemens

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Von Pierer
München (AFP) - Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer hat an seiner früheren Wirkungsstätte praktisch Hausverbot. Er sei nicht mehr im Firmeninteresse tätig und könne insofern auch keine Ressourcen der Firma mehr nutzen, sagte ein Sprecher des Konzerns in München. Er begründete dies mit einem "Interessenkonflikt" wegen der von Siemens erhobenen Schadenersatzansprüche.

Die "Financial Times Deutschland" hatte berichtet, dass Siemens-Chef Peter Löscher und Anti-Korruptionsvorstand Peter Solmssen von Pierer in einem Brief gebeten hätten, die Räumlichkeiten des Konzerns bis auf Weiteres nicht mehr zu nutzen. Der Siemens-Aufsichtsrat hatte Ende Juli beschlossen, unter anderem von den beiden ehemaligen Vorstandschefs Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld Schadenersatz für die finanziellen Folgen der Schmiergeld-Affäre zu verlangen. Der 67-jährige von Pierer stand von 1992 bis 2005 an der Spitze des Konzerns. Danach rückte er in den Aufsichtsrat. Im April 2007 trat er als Aufsichtsratschef zurück. Von Pierer genoss auch in der Politik einen glänzenden Ruf. So wurde er etwa 2004 als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten gehandelt.

Im Schmiergeld-Skandal bei Siemens hat das Unternehmen nach eigenen Angaben Anhaltspunkte für mögliche Pflichtverletzungen der ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden von Pierer und Karl-Hermann Baumann. Von Pierer und Baumann hätten zwischen 2003 und 2006 in Vorstandssitzungen von "wichtigen Tatsachen" über die Einhaltung von Unternehmensregeln erfahren und diese Informationen nicht an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, teilte der Siemens-Vorstand in München mit. Die anderen Aufsichtsratsmitglieder hätten ihre Pflichten dagegen "ordnungsgemäß und angemessen" erfüllt.

Der Siemens-Vorstand hatte die Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz beauftragt, mögliche Pflichtverletzungen des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit der Schmiergeld-Affäre zu untersuchen. "Auf der Basis der verfügbaren Informationen sieht die Kanzlei Anhaltspunkte für eine Verletzung der Aufsichtspflichten durch Heinrich von Pierer und Karl-Hermann Baumann als Aufsichtsräte", heißt es in der Erklärung. Vor einer Entscheidung über etwaige Schadenersatzforderungen wolle der Vorstand des Elektronik-Konzerns den beiden Ex-Aufsichtsratschefs allerdings Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

(19.09.2008 / Quelle: © 2008 AFP)