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20.08.2008 - Ebay stärkt die Rechte der Käufer im Internethandel

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Ebay-Website
Berlin (AFP) - Ebay will Käufer in seinem Internet-Auktionshaus besser schützen und damit seine Stellung als Marktführer sichern. Bei nicht gelieferten oder von der Beschreibung deutlich abweichenden Waren, die mit dem Bezahlsystem PayPal bezahlt werden, wird der bezahlte Preis inklusive der Versandkosten ab dem 1. September in voller Höhe erstattet, teilte das Unternehmen in Berlin mit. Außerdem kann die Bewertung der Verkäufer künftig für diese zu Sanktionen führen.

Wer als Händler von Ebay geprüfte Standards nicht erfüllt, muss mit Strafen von einer Rückstufung der Artikel bei der Anzeige in den Suchergebnissen bis hin zu einem Ausschluss vom Handel rechnen, teilte das Internet-Auktionshaus weiter mit.

Ebay-Chef Stefan Groß-Selbeck begründete die Neuerungen damit, die Zufriedenheit der Käufer steigern zu wollen. Dazu sollen künftig auch die bislang getrennt aufgeführten Angebote aus den Ebay-Shops mit in den Marktplatz integriert werden, womit es künftig nur noch zwei Angebotsformate geben wird: Versteigerungen und Artikel zu Festpreisen.

Für Verkäufer sollen die Gebühren für das Einstellen von Artikeln gesenkt, dafür aber die Provisionen bei erfolgreichen Geschäften erhöht werden. Gewerbliche Abonnenten des sogenannten Premiumshops können zudem mit einer Flatrate für 299 Euro im Monat unbegrenzt Artikel einstellen. "Damit schaffen wir einen Anreiz für Verkäufer, die schon jetzt in großen Stückzahlen handeln, ihr Angebot noch einmal auszuweiten", erklärte Groß-Selbeck.

Teil des überarbeiteten Ebay-Auftritts ist außerdem eine neue Suchtechnologie, die zum 25. September eingeführt wird. Damit soll trotz des erweiterten Angebots die Suche schnell zielführend sein. Festpreisangebote werden nach ihrer Relevanz für den Käufer sortiert, wobei vor allem der Verkaufserfolg gleicher Artikel in der Vergangenheit berücksichtigt wird. Auktionen werden wie bisher nach der verbleibenden Dauer sortiert.

(20.08.2008 / Quelle: © 2008 AFP)