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18.08.2008 - Datenmissbrauch: Verbraucherschützer wollen härtere Gesetze

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Berlin (AFP) - Angesichts immer neuer Fälle von Datenmissbrauch haben Verbraucher- und Datenschützer schärfere Gesetze gefordert. Grundlage dafür könne etwa das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz für mehr Schutz vor Telefonwerbung sein, erklärten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Berlin. Auf Forderungen nach der Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz reagierte die Bundesregierung zurückhaltend. Schleswig-holsteinische Datenschützer erhielten nach eigenen Angaben unterdessen rund 130.000 neue Datensätze.

Ziel einer gesetzlichen Regelung müsse es sein, gegen ungezügelten Datenhandel und zunehmenden Missbrauch anzugehen, erklärten vzbv-Chef Gerd Billen, Schaar und der BDK-Vizevorsitzende Bernd Carstensen. "Persönliche Daten sind keine Handelsware, über die Dritte beliebig verfügen dürfen", erklärte betonte Schaar. Carstensen warnte, Handel mit persönlichen Daten sei "ein Milliardengeschäft, in dem es mafiöse Strukturen gibt". Der BDK forderte den Einsatz von Datenfahndern entsprechend den Steuerfahndern.

Zugleich appellierten die Datenschützer an die Verbraucher, vorsichtiger mit ihren Daten umzugehen. Datensparsamkeit sei der beste Datenschutz, erklärten sie. Wer sorglos mit seinen Daten umgehe, müsse sich nicht wundern, Opfer von Werbeanrufen oder unseriösen Geschäften zu werden. Daher sollten Verbraucher ihre Daten nur an Stellen weitergeben, zu denen sie selbst aus freien Stücken Kontakt aufgenommen hätten und die sie für vertrauenswürdig hielten.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte in der "Financial Times Deutschland" die Aufnahme von Datenschutzrechten ins Grundgesetz: Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), schloss sich dieser Forderung an.

Die Ministerien für Justiz und Inneres reagierten zurückhaltend auf derartige Vorstöße. Es stelle sich die Frage, welchen Gewinn die ausdrückliche Aufnahme ins Grundgesetz bringe, hieß es. Der Datenschutz sei im Grundgesetz bereits verankert.

Der jüngste Missbrauchsskandal mit Verbraucherdaten war vergangene Woche ins Rollen gekommen, als der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine CD mit 17.000 Datensätzen zugespielt wurde, die auch Kontoverbindungen der aufgelisteten Bürger enthielt.

Das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erhielt nach eigenen Angaben zudem erneut eine CD-Rom mit 130.000 Datensätzen von Verbrauchern. Bei etwa 70.000 davon gebe es auch Kontoangaben, die von zwei Lotteriegesellschaften stammten.

(18.08.2008 / Quelle: © 2008 AFP)