News-Archiv


18.08.2008 - Künast fordert Datenschutzrechte im Grundgesetz

Vorherige Newsmeldung Nächste Newsmeldung

Künast
Hamburg (AFP) - Angesichts des Skandals um die unerlaubte Weitergabe von Kontodaten hat Grünen-Fraktionschefin Renate Künast eine Aufnahme des Datenschutzes ins Grundgesetz gefordert. "Diese Rechte gehören in die Verfassung", sagte die ehemalige Verbraucherschutzministerin der "Financial Times Deutschland". Jeder Bürger müsse wissen und bestimmen können, was mit seinen Daten passiere. "Wir müssen im Vertragsrecht, im Zivilrecht und beim Datenschutz an die technische Entwicklung des 21. Jahrhunderts aufschließen."

Das Bundeskabinett hatte Ende Juli eine Novellierung des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Dieser Entwurf geht Künast aber nicht weit genug. Das Bundesdatenschutzgesetz müsse "grundsätzlich überarbeitet" werden. "Was wir jetzt haben, geht noch davon aus, dass Daten in Notizbüchern oder Karteikarten verwahrt werden", sagte Künast. Sie forderte auch höhere Strafen und schärfere Kontrollen. Bisher wird ein Bruch des Datenschutzgesetzes mit relativ geringen Bußgeldern und Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. "Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, das muss richtig weh tun", sagte Künast.

(18.08.2008 / Quelle: © 2008 AFP)