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18.08.2008 - Künast fordert Datenschutzrechte im Grundgesetz

Künast
Das Bundeskabinett hatte Ende Juli eine Novellierung des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Dieser Entwurf geht Künast aber nicht weit genug. Das Bundesdatenschutzgesetz müsse "grundsätzlich überarbeitet" werden. "Was wir jetzt haben, geht noch davon aus, dass Daten in Notizbüchern oder Karteikarten verwahrt werden", sagte Künast. Sie forderte auch höhere Strafen und schärfere Kontrollen. Bisher wird ein Bruch des Datenschutzgesetzes mit relativ geringen Bußgeldern und Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. "Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, das muss richtig weh tun", sagte Künast.
(18.08.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



