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15.08.2008 - Warnung vor untergeschobenen Telefonverträgen

Warnung vor untergeschobenen Telefonverträgen
Eine Frau wandte sich nach Angaben der Verbraucherzentrale wegen eines derartigen Vertrags an die Verbraucherschützer und schrieb: "Das StarCom-Unternehmen kennen wir nicht", sie sei nie angerufen worden, und es habe auch keine Werbung an der Haustür gegeben. Eine andere Verbraucherin berichtete demnach, sie habe sich lediglich auf der Straße an einem Rubbellos-Spiel beteiligt und dabei 120 Telefonie-Freiminuten gewonnen. Sie habe nichts unterschrieben und erklärt, den Telefonanbieter nicht wechseln zu wollen. Zwei Wochen später sei ihr dennoch eine Auftragsbestätigung von StarCom für einen Preselection-Vertrag ins Haus geflattert.
Einige Kunden hätten eine Vertragskopie angefordert und festgestellt, dass die Unterschrift auf dem Vertrag der eigenen nicht im geringsten geähnelt habe und auch das Geburtsdatum falsch gewesen sei, hieß es weiter. In einem Fall sei einer Frau eine angeblich von deren Ehemann unterzeichnete Bestellung vorgelegt worden - der allerdings bereits vor Jahren gestorben sei. Wer als Verbraucher eine derartige Vertragsbestätigung erhalte, solle umgehend dem angeblichen Vertrag per Einschreiben widersprechen, empfahl ein Jurist der Verbraucherzentrale. Keinesfalls sollten sich die Betroffenen einschüchtern lassen, denn im Streitfall müsse das Unternehmen den Vertragsschluss beweisen.
(15.08.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



