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13.08.2008 - Europagericht stoppt vorerst Auslieferung von Hacker an USA
In Großbritannien war McKinnons Protest gegen seine Auslieferung Ende Juli in letzter Instanz abgelehnt worden. Er wandte sich darauf an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei machte er eine voraussichtlich unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung geltend, die ihm vermutlich nach einer Verurteilung in den USA widerfahren würde.
McKinnon hatte stets beteuert, er habe sich lediglich aus Neugier und auf der Suche nach neuen Erkenntnissen zu Ufos in die Sicherheitssysteme der USA eingehackt. Dabei knackte er nach US-Angaben jedoch 950 Passwörter und löschte Dateien zum Munitionsvorrat eines Marinestützpunkts. Den entstandenen Sachschaden beziffern die USA mit 700.000 Dollar (580.000 Euro).
(13.08.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



