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13.08.2008 - Durchsuchungen bei Callcenter-Betreiber nach Bankdaten-Skandal
Die Verbraucherzentrale Berlin (VZB) äußerte die Befürchtung, Verbraucher könnten aufgrund der Verunsicherung durch den Daten-Skandal weiteren Trickbetrügern in die Falle tappen. Vermeintliche Verbraucherschützer könnten wegen der Schlagzeilen um die Affäre Kontakt zu Verbrauchern aufnehmen und diesen gegen Gebühr Schutz vor dem Handel mit ihren Daten anbieten. Bereits im Juni habe die Verbraucherzentrale ein Unternehmen abgemahnt, das gegen die Zahlung von 59 Euro Schutz vor Telefonwerbung und Datenmissbrauch angeboten habe. Firmen wie diese versuchten aber in aller Regel lediglich, mit der Verunsicherung der Verbraucher Kasse zu machen, erklärte VZB-Rechtsexperte Ronny Jahn.
Schaar kritisierte, Banken ließen sich häufig keine Einzugsermächtigungen von Firmen vorlegen oder prüften die Rechtmäßigkeit von Kontoabbuchungen nicht ausreichend. Es gebe eine "riesige Grauzone von Abbuchungen, die unrechtmäßig erfolgen", sagte Schaar der "Süddeutschen Zeitung". Entsprechende Kontrollen müssten jedoch zumindest stichprobenartig erfolgen. Wenn bereits Beschwerden vorlägen, müssten andere Kunden gewarnt werden, damit diese von ihrem Recht Gebrauch machen könnten, ihr Geld zurückzuverlangen, sagte er dem Blatt.
Grünen-Chefin Claudia Roth forderte härtere Strafen für illegale Telefonwerbung. Zwar plane die Bundesregierung derzeit die Verschärfung bestehender Gesetze. Dies reiche jedoch nicht aus, um dem Missbrauch von Verbraucherdaten einen Riegel vorzuschieben. "Die schuldigen gewordenen Firmen können die Bußgelder noch immer aus der Portokasse aufbringen", erklärte Roth. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen bei unerlaubten Werbeanrufen ab 2009 Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Auch sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Firmen künftig ihre Rufnummern anzeigen müssen. Andernfalls drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro. Werbeanrufe sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch den Verbraucher erlaubt.
Der Marketing-Branchenverband DDV distanzierte sich von Firmen, die mit gekauften Daten illegal Telefonwerbung betreiben. Für die Mitgliedsunternehmen des DDV sei der Rechtsrahmen Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtend, erklärte DDV-Vizechef Patrick Tapp.
Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) war am Montag eigenen Angaben zufolge eine CD mit persönlichen Informationen wie Namen, Adressen, Telefonnummern und Kontonummern von rund 17.000 Bundesbürgern zugespielt worden. Die CD steht demnach im Zusammenhang mit Werbeanrufen eines Glückspielanbieters und illegalen Kontoabbuchungen in den vergangenen Wochen. Entsprechende Beschwerden hätten sich zuletzt bei Verbraucherzentralen im gesamten Bundesgebiet gehäuft.
(13.08.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



