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31.07.2008 - Verbraucherschützer mahnen 19 Mobilfunkanbieter ab

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Mann beim Telefonieren
Berlin (AFP) - Wegen erheblicher Mängel in Handyverträgen haben Verbraucherschützer 19 Mobilfunkanbieter abgemahnt. Die Anbieter hätten noch immer zahlreiche unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, erklärte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) in Berlin. Die Verbraucherschützer untersuchten vor allem Kündigungsklauseln sowie Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte und Haftungsregeln. In allen geprüften Verträgen seien unzulässige Klauseln entdeckt worden, die die Verbraucher benachteiligten. In einem Fall seien sogar fast zwei Dutzend bedenkliche Regelungen beanstandet worden.

Konkret behielten sich die Anbieter häufig das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können, kritisierte der vzbv. Aber: "Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unwirksam", erklärte der Verband. Es könne nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzweit zwängen, "sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelte der vzbv-Rechtsexperte Thomas Bradler.

(31.07.2008 / Quelle: © 2008 AFP)