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31.07.2008 - Verbraucherschützer mahnen 19 Mobilfunkanbieter ab

Mann beim Telefonieren
Konkret behielten sich die Anbieter häufig das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können, kritisierte der vzbv. Aber: "Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unwirksam", erklärte der Verband. Es könne nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzweit zwängen, "sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelte der vzbv-Rechtsexperte Thomas Bradler.
(31.07.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



