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30.07.2008 - Kabinett will Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen

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Mitarbeiterin eines Callcenters
Berlin (AFP) - Die Bundesregierung will die Verbraucher bei unerwünschter Telefonwerbung und der Prüfung ihrer Kreditwürdigkeit besser schützen. Das Kabinett verabschiedete die entsprechenden Gesetzesänderungen. Ab Anfang 2009 sollen Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge leichter widerrufen können, unseriösen Firmen drohen hohe Geldbußen. Auskunft sollen Verbraucher künftig darüber erhalten können, auf welcher Grundlage eine Prüfung ihrer Bonität zustande kommt. Die Opposition kritisierte die Gesetzesentwürfe als nicht weitgehend genug.

Mit dem geplanten Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung könnten sich Verbraucher künftig leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen hätten, "und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Unseriöse Firmen, die sich nicht an das bereits bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung halten, drohen "empfindliche Geldbußen" von bis zu 50.000 Euro. Um schwarzen Schafen schneller auf die Schliche zu kommen, dürfen Werbeanrufer nach dem Entwurf zudem ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden.

Auch bei untergeschobenen Verträgen und damit auch bei den sogenannten Kostenfallen im Internet sollen Verbraucher künftig mehr Rechte haben. Wer nicht schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert wurde, kann demnach telefonisch oder per Internet geschlossene Verträge über Dienstleistungen widerrufen. Bislang hat der Verbraucher dieses Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, viele der Maßnahmen kämen zu spät. Eine einheitliche Vorwahlrufnummer für Werbeanrufe, wie sie die FDP vorgeschlagen habe, brächte mehr als höhere Bußgelder.

Anrufe bei 0180-Nummern sollen laut Kabinettsbeschluss künftig transparenter und günstiger werden: Anbieter solcher Nummern sollen demnach die Preise für Anrufe aus dem Festnetz und vom Handy angeben müssen. Diese Preise dürfen zudem höchstens 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz betragen.

Mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes will die Regierung klare Regeln für Prüfungen der Kreditwürdigkeit schaffen. Verbraucher sollen Auskunft erhalten können, auf welcher Grundlage eine Bonitätsprüfung im Rahmen des sogenannten Scoringverfahrens zustande kommt. Damit könnten Kunden Missverständnisse ausräumen oder Korrekturen vornehmen, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

(30.07.2008 / Quelle: © 2008 AFP)