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29.07.2008 - Gericht: Anwalt muss für PC keine Rundfunkgebühr zahlen

Computermaus
Koblenz (AFP) -
Ein
Rechtsanwalt muss für einen beruflich genutzten
Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr
bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der
Anwalt könne zwar mit seinem PC Sendungen der
öffentlich-rechtlichen Sender empfangen, dies
rechtfertige aber nicht ohne Weiteres die
Gebührenerhebung. Der klagende Anwalt verwendet den
Computer in seiner Kanzlei zu Schreib- und
Recherchearbeiten. Das Verwaltungsgericht ließ eine
Berufung gegen die Entscheidung zu.
(29.07.2008 / Quelle: © 2008 AFP)