News-Archiv


29.07.2008 - Gericht: Anwalt muss für PC keine Rundfunkgebühr zahlen

Vorherige Newsmeldung Nächste Newsmeldung

Computermaus
Koblenz (AFP) - Ein Rechtsanwalt muss für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Anwalt könne zwar mit seinem PC Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender empfangen, dies rechtfertige aber nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Der klagende Anwalt verwendet den Computer in seiner Kanzlei zu Schreib- und Recherchearbeiten. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung gegen die Entscheidung zu.

(29.07.2008 / Quelle: © 2008 AFP)