News-Archiv
25.06.2008 - Kabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis

Die JobCard
Beim Antrag auf Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld oder Wohngeld müssen Arbeitnehmer heute Bescheinigungen ihres Arbeitgebers vorlegen, die dann bei den Behörden elektronisch erfasst werden. Ab 2012 sollen die Arbeitgeber die Daten monatlich per Computer an eine bundesweit zentrale Datenbank melden, aus der die Behörden sie dann bei Bedarf abrufen können.
Bedenken, die Daten könnten missbraucht werden, wies Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zurück. Die zentrale Datenbank werde die Angaben nur in verschlüsselter Form speichern, erklärte er. Nur wenn der Bürger seine Daten mit Hilfe einer sogenannten Signaturkarte auch freigebe, könnten sie abgerufen werden. Ein Vorteil sei, dass der Arbeitgeber künftig nicht wisse, ob der Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Sozialleistung stelle, betonte er.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, kritisierte Elena dagegen als eine weitere Datenspeicherung auf Vorrat, die unverhältnismäßig sei. Einkommensverhältnisse könnten damit bis zu vier Jahre zurückverfolgt werden. Die Riesendatei wecke Begehrlichkeiten; schon bald werde die Nutzung der Datei sicherlich bei der Verbrechensbekämpfung gefordert werden.
Die elektronische Signatur - das sind Daten, mit denen ein Unterzeichner identifiziert werden kann, und die damit den gleichen Zweck wie eine Unterschrift auf Papier erfüllen - soll sich bis 2012 auf der Kredit- oder EC-Karte, dem künftigen digitalen Personalausweis oder der künftigen Gesundheitskarte finden. Diese Signatur - vergeben etwa von Banken oder der Post - wird den Nutzer nach Angaben des Wirtschaftsministeriums etwa zehn Euro für drei Jahre kosten. Mit der digitalen Unterschrift könne der Nutzer etwa auch Geschäfte im Internet sicherer abwickeln, hieß es.
(25.06.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



