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25.06.2008 - "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten
Die Telekommunikationsfirma hatte nach Gerichtsangaben im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern angerufen und über Bandansagen mitteilt, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe. Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach dem Tastendruck wurde das Gespräch an diese kostenpflichtige Nummer weitergeleitet. Damit habe das Unternehmen "unzulässige R-Gespräche veranlasst", entschied das OVG. Zudem stelle Werbung mit Hilfe automatischer Anrufmaschinen eine unzumutbare Belästigung dar, wenn keine Einwilligung des Adressaten vorliege.
(25.06.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



