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11.03.2008 - Bundesregierung will Schutz vor Telefonwerbung ausbauen

Telefon
Die neue 14-Tages-Regelung, die nun auch für Zeitschriften- und Lottoverträge einschließen soll, schließe eine Gesetzeslücke, sagte Seehofer. Die Verbraucher seien nach einem schriftlichen Widerruf innerhalb der Frist nicht mehr an Verträge gebunden, die am Telefon geschlossen wurden. Die erforderlichen Gesetzesänderungen könnten nach Angaben Seehofers noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der vzbv sieht die Regelung kritisch: "Der Verbraucher muss nach wie vor aktiv werden, wenn er am Telefon gegen seinen Willen einen Vertrag abgeschlossen hat", sagte vzbv-Rechtsexpertin Helke Heidemann-Peuser der Nachrichtenagentur AFP. Bei unerlaubten Werbeanrufen sollten Verträge generell ungültig sein.
Unerwünschte Telefonwerbung soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig mit Bußgeldern bestraft werden. Für Werbeanrufe könnten bis zu 50.000 Euro fällig werden, sagte Justizministerin Zypries. Telefonwerbung sei auch nach der aktuellen Rechtslage nur mit Zustimmung des Angerufenen zulässig. Auch dürften Werbeanrufer künftig ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Neuregelung könnten die Unternehmen bis zu 10.000 Euro kosten.
Die Bundesregierung will Verbraucher künftig auch besser vor untergeschobenen Verträgen mit Telekommunikationsunternehmen schützen. Ein Wechsel des Telefonanbieters soll nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich sein. Gleiches gelte für die Schaltung von Billig-Vorwahlen, sogenannte Preselections. Telekom-Anbieter müssten künftig schriftlich nachweisen, dass ein Kunde einen alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat und zu einem neuen Anbieter wechselt. Diese geplante Regelung entspricht der gängigen Praxis beim Wechsel von Gas- und Wasserversorgern, sagte Seehofer.
(11.03.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



