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29.01.2008 - Keine Internet-Daten an Musikverlage
Die spanische Musikindustrie-Vereinigung Promusicae hatte von dem Internetprovider Telefónica die Offenlegung von Name und Anschrift mehrerer Kunden verlangt. Mit den Daten wollte Promusicae zivilrechtlich gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Telefónica verweigerte dies, weil die Herausgabe der Daten nur nach dem Strafrecht erlaubt sei. Das spanische Gericht legte den Streit dem EuGH vor.
Der stellte nun fest, dass das europäische Recht keinerlei Vorgaben zu der Streitfrage mache. Daher sei eine Auskunftspflicht an Private nicht verboten, aber auch nicht zwingend notwendig. Wenn ein EU-Staat sich für Auskünfte der Internet-Provider auch für privatrechtliche Zwecke entscheide, müsse allerdings das Recht auf Achtung des Privatlebens angemessen berücksichtigt werden.
(29.01.2008 / Quelle: © 2008 AFP)



