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07.05.2008 - Freistaat fördert hoch qualifiziertes Personal in sächsischen Unternehmen

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Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Richtlinie "Innovationsassistentenförderung" im April 2008 neu gefasst: Demnach können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen sowie mittelständische Unternehmen bis 500 Mitarbeiter finanzielle Unterstützung vom Freistaat erhalten, wenn sie hoch qualifizierte Absolventen und Wissenschaftler aus Universitäten, Fachhochschulen oder Forschungseinrichtungen beschäftigen, die an innovativen, technologieorientierten Projekten arbeiten. Die Förderung bezieht sich auf verschiedene Zukunftstechnologien, zu denen auch die Mikrosystemtechnik und die Informationstechnik zählen.

Mit der Förderung soll vor allem die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Unternehmen erhöht werden, so das Wirtschaftsministerium. Ziel sei es, einerseits Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten und andererseits das im Bereich Forschung und Entwicklung hohe technische und finanzielle Risiko zu mindern. Im Unternehmen können die Personalausgaben für maximal zwei "Innovationsassistenten" für jeweils bis zu 24 Monate gefördert werden, wobei die Zuwendung bis zu 50 Prozent des Bruttomonatsgehaltes betragen kann. Die Richtlinie bezieht sich auf die Förderperiode 2007 bis 2013.

Nähere Informationen zur Richtlinie "Innovationsassistentenförderung" und die detaillierten Fördervoraussetzungen erhalten Sie hier.

(07.05.2008 / Quelle: saxxess.com / Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit / Bild: Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit)