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25.06.2007 - Verbraucherzentrale Sachsen: Telekom-Kunden sollen lange Wartezeiten nicht hinnehmen

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"Wer zwei Wochen und länger ohne funktionierenden Anschluss ist, sollte der Telekom zunächst eine letzte Frist zur Reparatur von drei bis vier Tagen setzen und zugleich die fristlose Kündigung androhen, wenn die Leitung danach noch nicht funktioniert", empfiehlt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sollte der Anschluss innerhalb dieser Zeit nicht wieder in Gang gebracht werden, könne ebenfalls die monatliche Grundgebühr anteilig gekürzt werden.
"Für Verbraucher, die sich aufgrund eines wochenlangen Telefonausfalls ein Mobiltelefon angeschafft haben oder andere Mehraufwendungen hatten, kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht," sagt Henschler. Dies kann jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich zu beurteilen sein. Aus diesem Grund sei eine vorhergehende rechtliche Beratung empfehlenswert.
In Extremfällen, in denen das Telefon bereits länger als einen Monat nicht funktioniert, besteht die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung, so die Verbraucherschützer. Auch hier soll zuerst eine kurze Frist zur Durchführung der Reparatur gesetzt werden. Es sei aber noch unklar, ob bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten diese kurze Zeitspanne auch von den Gerichten als ausreichend angesehen wird. Die Kündigung bedarf keiner Zustimmung der Telekom.
Tausende Mitarbeiter der Deutsche Telekom waren Anfang Mai bundesweit in den Ausstand getreten, um gegen die geplante Auslagerung von 50.000 Arbeitsplätzen zu protestieren. Obwohl der Streik inzwischen beendet wurde, sei nicht auszuschließen, dass noch einige Beschäftigte in dieser Woche die Arbeit niederlegen würden, so ver.di-Sprecher Jan Jurczyk am vergangenen Wochenende.
(25.06.2007 / Quelle: saxxess.com / Verbrauchezentrale Sachsen / ver.di / Bild: Deutsche Telekom AG)



