IT-Recht


Neue EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten

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Das Europäische Parlament in Straßburg hat in seiner Sitzung vom 14.12.2005 die Weichen für die Speicherung und Auswertung der Daten von Telefonaten, SMS-Kurzmitteilungen und der Internetnutzung gestellt. Mit einer Mehrheit von über 62% entsprachen die Parlamentarier dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden". Dabei regelt die Richtlinie sowohl den Umfang als auch die Dauer der Datenspeicherung. Von Henning Croissant

Die Datenspeicherung soll Datum, Uhrzeit, Dauer und Art eines Kommunikationsvorganges, sowie den Standort (beteiligter) mobiler Geräte belegen. Im Falle von Telefonverbindungen sollen also Beginn und Ende des Gespräches sowie die beteiligten Rufnummern bzw. die daraus abzuleitenden Teilnehmerdaten gespeichert werden. Im Falle von Internetverbindungen bietet die Speicherung von Nutzerkennungen, registrierten Nutzerdaten und Verbindungsdetails wie zugewiesener IP die Möglichkeit der Rückverfolgung.

Explizit nicht gespeichert werden Kommunikationsinhalte wie Gespräche, SMS, E-Mails oder alle anderen Daten, die Aufschluss über die Inhalte von Kommunikationsvorgängen geben.
Die Standort- und Verbindungsdaten sollen für einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gespeichert werden. Eine genauere Spezifizierung der Dauer obliegt den nationalstaatlichen Instanzen.
Die Verbindungs- und Standortdaten müssen von den Kommunikationsdienstleistern gespeichert und gegebenenfalls bereitgestellt werden. Ob die Mitgliedsstaaten einen Kostenerstattung für die TK-Unternehmen vorliegen, bleibt ihnen selbst überlassen. Der ursprünliche Vorschlag, der eine obligatorische Kostenübernahme vorsah, fanden keine Mehrheit.

Die Motivation bzw. Begründung des EU-Parlaments bzw. des Rates für die Richtlinie ist klar: Mit der Regelung soll innerhalb der EU ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für die Speicherung von Kommunikationsdaten geschaffen werden. Das Europäische Parlament erwartet durch die Umsetzung der Richtlinie vor allem aber eine Erleichterung der Verfolgung und Bekämpfung von schweren Straftaten.

Die Ermittlungsbehörden betonen explizit die zu erwartenden Erfolge in der Strafverfolgung durch das große Potenzial der Vorratsspeicherung von Standort- und Verbindungsdaten. Das Landeskriminalamt des Freistaates Sachsens verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf eine bundesweite Durchsuchungsaktion am 10. Januar 2006 gegen 111 deutsche Mitglieder eines Internetforums zum Austausch von kinderpornografischen Bildern. Gerade in diesem Fall ermöglichte der Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten den Rückschluss von hochgradig illegalen Inhalten zu deren kriminellen Nutzern.

Wie das Sujet der Speicherung von Nutzerdaten erwarten ließ, stehen der Richtlinie eine ganze Reihe kritischer Meinungen von Datenschützern, Dienstleistern, Branchenverbänden und Nutzern gegenüber: Die Branche sieht sich mit einem erheblichen technischen Aufwand und hohen Kosten für die Vorratsspeicherung der Daten alleine gelassen. Dem gegenüber steht, dass die Standort- und Verbindungsdaten bereits heute von den Dienstleistern - im Falle von T-Online zum Beispiel 80 Tage - gespeichert werden.
Im Mittelpunkt der sehr emotional geführten Debatte über die EU-Richtlinie stehen aber die befürchtete Gefährdung der freien Kommunikation und die Einschränkungen der Privatsphäre. Diesen Ängsten treten die Parlamentarier mit ihrer Beschlussfassung entschieden entgegen: Das persönliche Recht auf Achtung des Privatlebens, so betonen die Abgeordneten, soll so weit wie möglich unangetastet bleiben. Ein Eingriff in dieses Recht bleibt innerhalb enger, auch gesetzlich streng geregelter Grenzen: Die Gefährdung der Ordnung bzw. der nationalen oder öffentlichen Sicherheit, die Gefahr von Straftaten sowie die Verletzung der Rechte und Freiheiten anderer sind die notwendigen Grundbedingungen für Eingriffe in dieses Recht. Den speichernden Instanzen wird ausdrücklich auferlegt, zufälligen und unrechtmäßigen Zugriff auf die gespeicherten Daten zu verhindern.
Befürchtungen und Ängste von Nutzern werden auch mit diesem Statement nicht ausgeräumt. Welchen Stellenwert die Diskussion um die Einschränkung von persönlichen Rechten mit der EU-Richtlinie in der Öffentlichkeit hat, zeigt sich am ehesten im Internet: Die Data Retention Petition Kampagne hatte im Vorlauf der Entscheidung des EU-Parlamentes das ehrgeizige Ziel, Unterschriften von 450 Millionen Europäern gegen die EU-Richtlinie zu sammeln. Letztlich unterzeichneten nur knapp über 58.000 die Petition.

Wie groß der Mehraufwand für Dienstleister sein wird, wie elementar der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre sein wird, aber auch wie sehr die Strafverfolgungsbehörden vom Beschluss des EU-Parlamentes profitieren können, ist noch nicht entschieden. Erst die Umsetzung der Richtlinie in den nationalen Parlamenten wird diese Fragen objektiv beantworten können.
Nur angemerkt sei, dass die Parlamentarier mit dem Beschluss der Richtlinie die EU-Kommission ausdrücklich um eine Studie zur "Folgenabschätzung" der Vorratsspeicherung im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und dem Binnenmarkt ersuchen. "Abschätzen" sollte man die Folgen einer Entscheidung aber im Voraus.


Quelle: saxxess.com
 

 


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