It-News aus Sachsen


14.04.2008 - Elektronisches Handelsregister in Sachsen erfolgreich etabliert

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Screenshot von www.handelsregister.de

Screenshot von www.handelsregister.de
Mehr als 84.000 Auszüge aus den Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregistern haben im vergangenen Jahr sächsische Bürger und Unternehmen über das Registerportal www.handelsregister.de abgerufen. Dem sächsischen Justizministerium zufolge bescherten die vielen Abrufe im Jahr 2007 dem Land Sachsen Einnahmen von rund 150.000 Euro. Diese übersteigen die seit der Entwicklung des Registerportals angefallenen IT-Kosten in Höhe von ca. 38.000 Euro. Auf dem gemeinsamen Internetportal aller Bundesländer sind seit 1. Januar 2007 Informationen über Registerangelegenheiten zugänglich.

Mit der Plattform www.handelsregister.de bietet die Justiz jedem die Möglichkeit, zu jeder Zeit elektronisch Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zu nehmen. Wer sich in Sachsen über ein Unternehmen aus einem anderen Bundesland informieren will, muss nicht mehr beim dortigen Amtsgericht (Handelsregister) anfragen, sondern kann über das Portal unmittelbar Einsicht in das Register nehmen. Eine Anmeldung beim Registerportal berechtigt darüber hinaus zum Abruf kostenpflichtiger Dokumente in allen Bundesländern.

Auch ohne Kenntnis der Registernummer können die Bürger und Wirtschaftsunternehmen des Freistaates Sachsen über das Registerportal gezielt nach registrierten Unternehmen suchen. Sie können sich via Internet über Einzelheiten von in Deutschland ansässigen Unternehmen informieren. Die Datenmenge reicht von den Kerninhalten, wie Namen, gesetzlicher Vertreter und Sitz des Unternehmens, über die Liste der Gesellschafter oder Aufsichtsratsmitglieder bis zum Gesellschaftervertrag, Satzungen, Dauervollmachten und Urkunden sowie Genehmigungen oder Erbscheine. Die Registrierung im Portal ist dabei kostenfrei. Für die Recherche nach einzelnen Unternehmen entstehen ebenfalls keine Kosten. Komplettiert wird das virtuelle Informationsangebot mit dem Unternehmensregister, über das Jahresabschlüsse sowie Bilanzen abrufbar sind.

(14.04.2008 / Quelle: saxxess.com / Sächsisches Justizministerium / Bild: saxxess.com)

 

 


4/2008