It-News aus Sachsen
14.04.2008 - Elektronisches Handelsregister in Sachsen erfolgreich etabliert

Screenshot von www.handelsregister.de
Mit der Plattform www.handelsregister.de bietet die Justiz jedem die Möglichkeit, zu jeder Zeit elektronisch Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zu nehmen. Wer sich in Sachsen über ein Unternehmen aus einem anderen Bundesland informieren will, muss nicht mehr beim dortigen Amtsgericht (Handelsregister) anfragen, sondern kann über das Portal unmittelbar Einsicht in das Register nehmen. Eine Anmeldung beim Registerportal berechtigt darüber hinaus zum Abruf kostenpflichtiger Dokumente in allen Bundesländern.
Auch ohne Kenntnis der Registernummer können die Bürger und Wirtschaftsunternehmen des Freistaates Sachsen über das Registerportal gezielt nach registrierten Unternehmen suchen. Sie können sich via Internet über Einzelheiten von in Deutschland ansässigen Unternehmen informieren. Die Datenmenge reicht von den Kerninhalten, wie Namen, gesetzlicher Vertreter und Sitz des Unternehmens, über die Liste der Gesellschafter oder Aufsichtsratsmitglieder bis zum Gesellschaftervertrag, Satzungen, Dauervollmachten und Urkunden sowie Genehmigungen oder Erbscheine. Die Registrierung im Portal ist dabei kostenfrei. Für die Recherche nach einzelnen Unternehmen entstehen ebenfalls keine Kosten. Komplettiert wird das virtuelle Informationsangebot mit dem Unternehmensregister, über das Jahresabschlüsse sowie Bilanzen abrufbar sind.
(14.04.2008 / Quelle: saxxess.com / Sächsisches Justizministerium / Bild: saxxess.com)



