Chancen in Europa


Vorgestellt: Polen - der Nachbar im Osten

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Polnische Flagge
Welche Steuersätze gelten, was ist die beste Rechtsform für mein Unternehmen? Beim wirtschaftlichen Engagement in einem der Beitrittsländer gibt es einiges zu beachten. Die relevantesten Daten und Fakten für Unternehmer haben wir in dieser Übersicht zusammengestellt.

Mögliche Rechtsformen für Unternehmen:

In Polen stehen unterschiedliche Rechtsformen zur Gründung eines Unternehmens zur Verfügung. Die klassische GmbH heißt dort sp. z o.o., der Gründer muss ein Kapital von rund 50.000 Zloty (ca. 10.500 Euro) aufbringen. Die Aktiengesellschaft nennt sich polnisch S.A. und setzt 500.000 Zloty, etwa 105.000 Euro voraus.  Für ausländische Investoren gibt es auch GmbH & Co. KG, Partnergesellschaft (sp.p.), OHG (s.j.), die Kommanditgesellschaft (sp.k), KGaA sowie Zweigniederlassung, Repräsentanz.

Beteiligungsmöglichkeiten:

Beteiligungen an bestehenden Unternehmen sind fast überall möglich. Ausländische Investoren erwerben Unternehmensanteile durch Direktkauf oder öffentliche Ausschreibungen. Die Einbringung von Kapital und Maschinen ist problemlos.

Grundstückserwerb:

Für ausländische natürliche und juristische Personen sowie polnische Handelsgesellschaften mit ausländischem Mehrheitsbesitz ist Grunderwerb für Investitionszwecke grundsätzlich möglich. Genehmigungen des Innenministeriums (MSWIA) sind ab Mai nicht mehr erforderlich. Beschränkungen bestehen allerdings bei bei Agrar- und Waldflächen. Das Grundbuch- und Katasterwesen entspricht deutschem Recht.

Qualifikation der Arbeitnehmer:

Polen verfügt über gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte; vor allem die technische Ausbildung befindet sich auf hohem Niveau. Die aktuellen Korrespondenzsprachen sind Polnisch, Deutsch und Englisch.

Lohn- und Lohnnebenkosten:

Die geleistete Stunde im kostet Landesdurchschnitt 4,48 Euro im Industrie- und Dienstleistungssektor. Der Vergleichswert liegt in der EU bei 22,70 Euro, in Deutschland bei 26,54 Euro. Der gesetzliche Monatsmindestlohn liegt bei 760 Zloty (ca. 160 Euro), der durchschnittlicher Monatsbruttolohn bei 2.530 Zloty (rd. 533 Euro). Die Abgaben zur Sozialversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt 24,06 Prozent der Lohnsumme, davon 9,76 Prozent Rentenversicherung, 6,5 Prozent Invalidenrentenfonds, 7,8 Prozent Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer steuert insgesamt 17,88 Prozent der Lohnsumme bei, davon 9,76 Prozent Rentenversicherung, 6,5 Prozent Invalidenrentenfonds und 1,62 Prozent Unfallversicherung.

Steuern:

Die Einkommensteuer ist progressiv gestaffelt zwischen 19 und 40 Prozent. Die Körperschaftsteuerliegt bei 27 Prozent, eine Senkung ist vorgesehen. Die Mehrwertsteuer beträgt 22 vom Hundert, die Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen liegt zwischen 15 und 20 Prozent.

Sonderwirtschaftszonen:

In den 17 Regionen (Woiwodschaften) gibt es 14 Sonderwirtschaftszonen. Die Ostseehäfen Gdansk (Danzig), Swinoujscie (Swinemünde), Szczecin (Stettin) sind zollfreie Zonen. Technologieparks und -zentren liegen in Gdansk (Danzig), Krakow (Krakau), Lodz, Poznan (Posen), Warszawa (Warschau) und Wroclaw (Breslau). In den Sonderwirtschaftszonen bestehen Steuervergünstigungen für ausländische Investoren, jedoch sind diese nicht vereinbar mit geltendem EU-Wettbewerbsrecht und werden mittelfristig verschwinden.

(06.04.2004 / Quelle: Dresdner Bank, Investitionsführer Mittel- und Osteuropa)

 

 


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